Benötige ich als Katzensitter eine Lizenz?

Nein, Katzensitter, die Kurzbesuche beim Kunden oder Haussitting anbieten, benötigen keine Haustierbetreuungslizenz.


Katzensitter Service fällt unter kurzfristiger Minijob, welchen Du bis zu 70 volle Tage pro Jahr ausführen kannst. Da Du meistens nur 30 - 60 Minuten pro Sitting verbuchst, hast Du also ganz schön viele Buchungen zur Verfügung. 


Da du selber deinen Preis bestimmst und auch nie vollzeitig als Katzensitter für einen Besitzer arbeiten würdest, ist weder Cat in a Flat noch der Katzenbesitzer für Krankenkassenbeiträge verpflichtet. 


Hier findest Du auch noch weitere links und Informationen zu


Steuern:


https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/03_haushalt/01_grundlagen_minijobs_im_privathaushalt/03_kurzfristige_minijobs_imph/08_steuerrecht/node.html



Arbeitserlaubnis:


http://help.catinaflat.com/de/support/solutions/articles/9000043280-muss-ich-steuern-zahlen-und-ben%C3%B6tige-ich-eine-arbeitserlaubnis-


Wenn du jedoch vorhast, Katzen bei dir zuhause zu betreuen, musst du deine Tierpension als ein Gewerbe anmelden und eine Gewerbegenehmigung beantragen. Bitte wende dich für weitere Informationen an deine Gemeinde, da Cat in a Flat dies nicht anbietet.


Weitere Links

https://gruenderdeutsch.de/unternehmen-gruenden/katzenpension-eroeffnen-genehmigungen/















Cat in a Flat

Die bewährte Katzensitter Gemeinschaft

catinaflat.com


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Werde ein Katzensitter


Wie funktioniert Katzensitting? Schau es dir hier an


Für Tips und Infos zur Katzenpflege besuche unseren Blog.



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